Die richtige Ermittlung des Einkommens ist die Grundlage jeder Unterhaltsberechnung – sei es beim Kindesunterhalt, beim Partner- oder beim Ehegattenunterhalt. Viele Betroffene stehen jedoch vor der Frage: Was zählt überhaupt zum Einkommen und welche Abzüge sind zulässig? In einer öffentlichen Onlineveranstaltung des gemeinnützigen Interessenverbandes Unterhalt und Familienrecht (ISUV) informiert darüber eine Ravensburger Fachanwältin für Familienrecht am 13.10., 19 Uhr.
Die erfahrene Referentin stellt typische Einkommensarten und mögliche Abzugsmöglichkeiten vor, erläutert praxisnah rechtliche Besonderheiten und beantwortet Teilnehmerfragen. Ziel ist es, Orientierung in einem komplexen und oftmals konfliktbeladenen Thema zu geben. Zitat der Fachanwältin: „Gerade bei Unterhaltsfragen entstehen Unsicherheiten, die nicht selten zu Streit führen. Eine transparente und sachgerechte Einkommensberechnung ist daher von großer Bedeutung.“
Die Teilnahme ist kostenlos; eine kleine Spende ist willkommen. Anmeldung per E-Mail an m.ernst@isuv.de (Herr Ernst) ist erforderlich, damit Ihnen der Zugangslink zugeschickt werden kann.