Das Regierungspräsidium Tübingen hat die Planungen für die Projekte der Ortsumgehungen von Enzisreute und Gaisbeuren im Zuge der Bundesstraße 30 an die „Ingenieurgesellschaft INGE B 30 OU E-G“ als Generalplaner vergeben. Die Aufnahme der Planungen erfolgte im Frühjahr 2025 mit Bearbeitung der Grundlagendaten sowie ersten groben Trassenentwürfen.
Im Rahmen der Grundlagenermittlung wurden durch den Generalplaner die erforderlichen Planungsparameter in Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Tübingen festgelegt. Auf dieser Basis fragt der Generalplaner relevante Bestandsdaten, wie bisher erfolgte Untersuchungen, Planungen und Erhebungen bei verschiedenen öffentlichen Stellen und Organisationen ab und wertet diese u.a. hinsichtlich bestehender Verkehrssituation, Infrastruktur und Umweltbelangen detailliert aus.
Ergänzend werden Vermessungsarbeiten im gesamten Untersuchungsraum durchgeführt. Bis zum 30. Oktober 2025 erfolgen umfassende Abmarkungsarbeiten für das geodätische Festpunktfeld im gesamten Straßennetz einschließlich der B 30. In diesem Zuge kann es zu temporären Einschränkungen im Straßenverkehr kommen. Darüber hinaus werden auch Vermessungen im Gelände und an den Ingenieurbauwerken durchgeführt. Parallel zu den Vermessungsarbeiten beginnen im Oktober bereits erste faunistische Erfassungen.
Der nächste formale Verfahrensschritt ist das Scoping-Verfahren, ein unselbständiges Vorverfahren innerhalb eines laufenden Planungsprozesses. Es dient in erster Linie der Vorbereitung und Qualitätssicherung der erforderlichen Umweltverträglichkeitsprüfung.
Kontinuierliche Informationen zur Planung sind auf der Website des Regierungspräsidiums zu finden: https://rpt.baden-wuerttemberg.de/abt4/b-30-ortsumgehungen-enzisreute-gaisbeuren/
Projektziele des Baus der Ortsumgehungen von Enzisreute und Gaisbeuren im Zuge der B 30 sind insbesondere die Entlastung der Ortsdurchfahrten, die Schaffung einer leistungsfähigen überregionalen Verbindung, die Minderung von Unfallrisiken und Umweltbelastungen.
Die Projekte befinden sich aktuell in der Vorplanung. Diese stellt die erste konkrete Phase im Planungsprozess einer Bundesstraße dar. Weitere Phasen sind die Entwurfs- und Genehmigungsplanung, die jeweils auf den vorhergehenden Phasen aufbauen.
In der Vorplanung werden zunächst im Rahmen der Grundlagenermittlung bestehende Daten zum Verkehrsaufkommen, zur bestehenden Infrastruktur sowie zu Umwelt- und Raumstrukturen gesammelt und ausgewertet. Ein zentrales Element der Vorplanung ist die Variantenuntersuchung. Dabei werden zunächst erste Grobvarianten und Planfälle aus den bereits vorliegenden Informationen abgeleitet, untersucht und weiterentwickelt.
Darauf aufbauend wird ein Verkehrsgutachten erstellt, um den konkreten zukünftigen Verkehrsbedarf zu ermitteln und Engpässe zu identifizieren. Parallel dazu erfolgt eine erste Umweltabschätzung, insbesondere mit Blick auf mögliche Konflikte mit Schutzgebieten und bestehenden Planungen im Raum. Auch eine grobe Kostenschätzung und eine erste Beteiligung von Behörden und Gemeinden gehören zur Vorplanung.
Die damit vorliegenden Daten fließen in die Bewertung der Trassenvarianten ein. Kriterien für die Bewertung sind u.a. die Verkehrswirkung, die Umweltverträglichkeit, die technische Machbarkeit und die Kosten. Die Nullvariante, also die Ausgangssituation ohne geplante Maßnahmen, wird ebenfalls in den Variantenvergleich mit einbezogen.
Am Ende der Vorplanung steht die Auswahl einer Vorzugsvariante, der auch das Bundesministerium für Verkehr zustimmen muss. Mit der abgestimmten Vorzugsvariante kann das Projekt in die nächste Planungsstufe, die Entwurfsplanung überführt werden.