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Ravensburg

Information über die Fälligkeit von Steuern

Symbolbild: Kim Enderle

Am 15. Februar ist die Fälligkeit für die Abschlagszahlungen für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer. Die Hundesteuer für das Jahr 2025 ist am 14. Februar zur Zahlung fällig.

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Die Stadtkämmerei der Stadt Ravensburg bittet diejenigen Zahlungspflichtigen, die sich nicht am Abbuchungsverfahren beteiligen, den fälligen Abschlag unter Angabe des Buchungszeichens zu überweisen. Sofern der Stadtkasse ein SEPA-Mandat vorliegt, wird der Abschlag vom jeweiligen Bankkonto abgebucht.

Ein Einspruch beim Finanzamt oder ein Widerspruch bei der Stadt entbindet nicht von der Verpflichtung die Grundsteuer zu bezahlen. Soweit ein Einspruch oder Widerspruch erfolgreich ist, wird der Grundsteuerbescheid geändert und die zu viel gezahlte Grundsteuer erstattet.