Am Sonntag, den 23. Februar ist Bundestagswahl. Die verkürzte Wahlvorbereitungszeit bringt auch veränderte Abläufe bei den Wahlbenachrichtigungen und der Briefwahl mit sich. Die Briefwahlunterlagen können erst ab dem 10. Februar ausgegeben werden, auch wenn die Wahlbenachrichtigungen bereits früher versandt werden.
Die Stadtverwaltung Ravensburg gibt die Wahlbenachrichtigungsschreiben für rund 36.000 Wahlberechtigte am Dienstag, 21. Januar zu Post. Die Zustellung sollte einige Tage danach abgeschlossen sein.
Wer bis zum 2. Februar noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat und sich vergewissern möchte, ob er im Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann unter der Telefonnummer 0751 82-1400 nachfragen.
Wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann am Wahlsonntag auch in seinem Wahllokal mit seinem gültigen Personalausweis oder Pass wählen. Ersatzwahlbenachrichtigungen werden daher nicht ausgestellt.
Erst ab dem 10. Februar kann die Stadtverwaltung mit der Ausgabe der Briefwahlunterlagen beginnen. Mit dem vorgezogenen Wahltermin wurden einige Termine stark verkürzt. Die Entscheidung über die zugelassenen Parteien und Kandidaten steht Ende Januar an. Danach müssen die Stimmzettel gedruckt und verteilt werde. Die Stadtverwaltung rechnet damit, dass ihr die Stimmzettel im Laufe des Freitags, den 7. Februar geliefert werden. Ab diesem Zeitpunkt wird mit der Vorbereitung der Briefwahlunterlagen fürs Ausland begonnen. Im Anschluss daran beginnt der Versand der Briefwahlunterlagen für bis dahin eingegangenen Briefwahlanträge.
Am einfachsten und für die weitere Bearbeitung der Briefwahlanträge am effektivsten ist der Online-Antrag auf der Wahlbenachrichtigung: unter www.ravensburg.de die Wählernummer und den Wahlbezirk eingeben und den Antrag speichern. Oder einfach mit dem Smartphone den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung abscannen und die weiteren Daten eingeben.
Selbstverständlich kann der Wähler die Unterlagen auch weiterhin beantragen, indem er ab dem 10. Februar persönlich vorbeikommt oder den Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausfüllt und per Post ans Rathaus zurückschickt.
Für die Ausgabe der Briefwahlunterlagen wurde das Briefwahlbüro in den Räumen der Stadtbücherei, Marienplatz 12, im Erdgeschoss eingerichtet. Das Briefwahlbüro hat von Montag bis Freitag von 9 bis 12 Uhr und von Montag bis Donnerstag von 14 bis 16 Uhr geöffnet. Daneben können Briefwahlunterlagen auch in allen drei Ortschaften persönlich beantragt und mitgenommen werden. Bei allen Briefwahlausgabestellen kann auch sofort gewählt werden.
Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass Briefwahlunterlagen für Familienangehörige nur mit schriftlicher Ermächtigung beantragt und in Empfang genommen werden dürfen. Eine telefonische Anforderung von Briefwahlunterlagen ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich. Natürlich können auch gehbehinderte Wählerinnen und Wähler von der Briefwahl Gebrauch machen. Dies ist vor allem dann sinnvoll, wenn das Wahllokal keinen behindertengerechten Zugang hat. Für blinde und sehbehinderte Wähler bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände Stimmzettelschablonen an, Auskunft unter Telefon 0761 36122. Deswegen ist bei allen Stimmzetteln oben rechts die Ecke abgeschnitten. Dies dient als Orientierungshilfe für die Stimmzettelschablonen.
Teile der Briefwahlwähler werden in statistische Erhebungen einbezogen. Die Briefwähler aus den Wahlbezirken 4 und 21 erhalten einen Stimmzettel, der im oberen Bereich zusätzlich mit einem Unterscheidungsaufdruck nach Geschlecht und Geburtsjahresgruppe versehen ist. So können Daten über die Stimmabgabe der einzelnen Bevölkerungsgruppen ermittelt werden. Je Geschlecht bestehen hier sechs Geburtsjahresgruppen. Ein Rückschluss auf das einzelne Wahlverhalten ist nicht möglich.
Für Auskünfte zur Bundestagswahl steht das Team des Wahlamts der Stadt Ravensburg per E-Mail unter wahlamt@ravensburg.de oder telefonisch unter 0751 82-1390, 82-1365 und 82-1363 zur Verfügung.


