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Stadt hebt Baumschutzsatzung auf und führt „Leitfaden Grün“ ein

Symbolbild: KI Archiv

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 27. April die Baumschutzsatzung aufgehoben und gleichzeitig mit dem „Leitfaden Grün“ ein flexibles Instrument geschaffen, das qualitativ hochwertige Freiflächen schafft, ein angemessenes Maß an unversiegelten Flächen und die Neupflanzung von Gehölzen sicherstellt.

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Die Baumschutzsatzung wurde aufgehoben und gilt aktuell nicht mehr. Dafür möchte die Stadt künftig ein Ausgleich für stark versiegelte Flächen sicherstellen. Die Stadtverwaltung hatte dazu den „Leitfaden Grün“ ausgearbeitet. Anders als die Satzung, soll damit eine einzelfallbezogene, individuelle Betrachtung ermöglicht werden. Mit dem „Leitfaden Grün“ werden Bauvorhaben im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens auf mögliche Ausgleichsmaßnahmen hin untersucht, die dann als Auflage für den Bauherrn festgelegt werden. Der Leitfaden gilt für die gesamte Stadt, inklusive den Ortschaften Eschach, Schmalegg und Taldorf.

Ein Ausgleich kann durch verschiedene Maßnahmen oder Kombinationen daraus geschaffen werden, zum Beispiel durch Ersatz- oder Neupflanzungen von Bäumen, Entsiegelungsmaßnahmen, Dachbegrünungen, Maßnahmen zur Förderung der Biodiversität oder Fassadenbegrünung.

Auch bei Bauvorhaben, die auf Grundlage des „Bauturbo“ realisiert werden, kann der „Leitfaden Grün“ zur Anwendung kommen, wenn eine erhöhte Flächenversiegelung erfolgt. Auf diese Weise wird gewährleistet, dass auch bei der vom Bauturbo beabsichtigten Nachverdichtung im Innenbereich, die ökologische Qualität der Außenräume berücksichtigt und gesichert wird.

Ergänzend zum „Leitfaden Grün“ wird ein kommunales Förderprogramm für den Erhalt stadtbildprägender Bäume eingeführt. Ziel des Programms ist es, den langfristigen Erhalt besonders prägender, ökologisch und stadtklimatisch wertvoller Bäume im privaten Bereich durch finanzielle Anreize und eine fachliche Begleitung durch die Stadt zu unterstützen. Durch das Umweltamt der Stadt Ravensburg erfolgt eine Bewertung des Baumes. Wird er als stadtbildprägend und erhaltenswert eingestuft, kann eine Aufnahme in das städtische Baumkataster erfolgen. Hierbei handelt es sich um ein Verzeichnis über öffentliche und teilweise private Bäume. Eine Aufnahme hat den Vorteil, dass der Baum regelmäßig durch speziell geschulte Mitarbeiter des Betriebshofes oder des Umweltamtes hinsichtlich Verkehrssicherheit und Pflegebedarf begutachtet wird. Sofern

Maßnahmen erforderlich sind, erfolgt eine Beratung zu den erforderlichen Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen. Ziel ist die nachhaltige und fachgerechte Entwicklung des Baumes.

Die Durchführung der empfohlenen Maßnahmen erfolgt im Anschluss durch ein qualifiziertes Fachunternehmen, das der Eigentümer beauftragt. Nach Vorlage der entsprechenden Rechnungsnachweise kann durch das Umweltamt ein Zuschuss in Höhe von bis zu 50 Prozent der nachgewiesenen Pflegekosten gewährt werden. Die Förderung ist auf maximal 500 Euro je

Baum und Jahr begrenzt. Pro Grundstück können bis zu drei Bäume berücksichtigt werden, sodass eine maximale jährliche Förderung von 1.500 Euro pro Grundstück möglich ist.

Als weiterer Schritt für Eigentümer, besteht die Möglichkeit, eine weitergehende Sicherung des Baumes durch eine entsprechende Eintragung ins Grundbuch vorzunehmen. Voraussetzung hierfür ist, dass der Baum bereits ins Baumkataster aufgenommen und eine Förderung bewilligt wurde. Dieser Schritt soll den langfristigen Erhalt des Baumes – auch über einen möglichen Eigentümerwechsel hinaus – gewährleisten. Als Ausgleich für die dingliche Sicherung kann eine einmalige finanzielle Zuwendung in Höhe von pauschal 2.500 Euro durch die Stadt gewährt werden. Diese zweite Stufe ist freiwillig und dient als zusätzliches Anreizinstrument, den Baumbestand über eine mögliche kritische Phase eines Eigentümerwechsels hinweg zu erhalten.

Zur flankierenden Unterstützung der Maßnahmen soll ein kommunaler Wettbewerb zur ökologischen Gestaltung von Außenräumen ausgelobt werden. Hierbei sollen beispielhafte private Außenraumgestaltungen sichtbar gemacht werden, die in besonderer Weise zur ökologischen Qualität, Biodiversität und gestalterischen Aufwertung des Siedlungsraums beitragen. Prämiert werden sollen insbesondere Projekte, die durch kreative, nachhaltige oder innovative Ansätze überzeugen und als Vorbild für andere Grundstückseigentümer dienen können.

Der Wettbewerb soll dazu beitragen, positive Beispiele stärker in den öffentlichen Fokus zu rücken, zur Nachahmung anzuregen und das Bewusstsein für die Bedeutung qualitätsvoller, klimaangepasster und naturnaher Gartengestaltung zu stärken. Die Stadt gibt den jeweiligen Startschuss dafür rechtzeitig bekannt.

Der Wettbewerb wird vom Umweltamt ausgelobt und begleitet. Er ist mit einem Preisgeld in Höhe von insgesamt 6.000 Euro dotiert, die Prämierung erfolgt gestaffelt: 1. Preis: 3.000 Euro, 2. Preis: 2.000 Euro, 3. Preis: 1.000 Euro.

Die eingereichten Beiträge sowie die prämierten Projekte werden jeweils im Herbst im Rahmen einer öffentlichen Ausstellung präsentiert. Der Wettbewerb soll immer im zweiten Jahr eines Doppelhaushaltes und damit erstmalig 2028 durchgeführt werden.