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Stadt Ravensburg verschickt Wahlbenachrichtigungen

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Am Sonntag, den 8. März ist Landtagswahl in Baden-Württemberg. Die Ravensburgerinnen und Ravensburger wählen zusätzlich auch ihren Oberbürgermeister / ihre Oberbürgermeisterin.

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Die Stadtverwaltung Ravensburg gibt die Wahlbenachrichtigungsschreiben für rund 39.000 Wahlberechtigte am Dienstag, den 3. Februar zur Post. Die Zustellung sollte einige Tage danach abgeschlossen sein.

Erstmals sind bei der Landtagswahl bereits die 16-Jährigen wahlberechtigt. Bei der Oberbürgermeisterwahl wurde das Wahlrecht für die Jugendlichen bereits 2014 eingeführt. Bei der Oberbürgermeisterwahl sind EU-Bürger, die in Ravensburg leben, wahlberechtigt, bei der Landtagswahl dürfen nur deutsche Staatsangehörige ihre Stimme abgeben. Wer an welcher Wahl teilnehmen darf, ist auf der Wahlbenachrichtigung vermerkt.

Wer bis zum 15. Februar noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat und sich vergewissern möchte, ob er im Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann unter der Telefonnummer 0751 82-1400 nachfragen.

Wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann am Wahlsonntag in seinem Wahllokal auch mit seinem gültigen Personalausweis oder Pass wählen. Ersatzwahlbenachrichtigungen werden daher nicht ausgestellt.

Mit dem Versand der Wahlbenachrichtigungen fällt auch der Startschuss für die Ausgabe der Briefwahlunterlagen zur Landtagswahl. Bei der Oberbürgermeisterwahl entscheidet der Gemeindewahlausschuss am Montag, 9. Februar, welche Kandidatinnen oder Kandidaten zur Wahl zugelassen werden. Die Stimmzettel gehen unverzüglich nach der Beschlussfassung in den Druck, so dass mit der Ausgabe der Briefwahlunterlagen für die Oberbürgermeisterwahl ab 11. Februar begonnen werden kann. Wer Briefwahlunterlagen für beide Wahlen beantragt, muss daher mit der Zustellung noch etwas Geduld haben.

Am einfachsten und für die weitere Bearbeitung der Briefwahlanträge am effektivsten ist der Online-Antrag auf der Wahlbenachrichtigung: Auf der Seite www.ravensburg.de/briefwahl den Balken „1. Briefwahl online beantragen“ aufklappen, auf den Link klicken und die Wählernummer und den Wahlbezirk eingeben und den Antrag speichern. Oder einfach mit dem Smartphone den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung abscannen und die weiteren Daten eingeben.

Selbstverständlich kann der Wähler oder die Wählerin die Unterlagen auch weiterhin beantragen, indem er bzw. sie persönlich im Rathaus vorbeikommt oder den Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausfüllt und per Post ans Rathaus zurückschickt.

Für die Ausgabe der Briefwahlunterlagen wird ab dem 11. Februar ein Briefwahlbüro in den Räumen des Rathauses, Marienplatz 26, im zweiten Obergeschoss eingerichtet. Das Briefwahlbüro ist per Aufzug gut erreichbar und hat von Montag bis Freitag von 9 bis 12 Uhr und von Montag bis Donnerstag von 14 bis 16 Uhr geöffnet. Daneben können Briefwahlunterlagen auch in allen drei Ortschaften persönlich beantragt und mitgenommen werden. Bei allen Briefwahlausgabestellen kann auch sofort gewählt werden.

Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass Briefwahlunterlagen für Familienangehörige nur mit schriftlicher Ermächtigung beantragt und in Empfang genommen werden dürfen. Eine telefonische Anforderung von Briefwahlunterlagen ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich.

Natürlich können auch gehbehinderte Wählerinnen und Wähler von der Briefwahl Gebrauch machen. Dies ist vor allem dann sinnvoll, wenn das Wahllokal keinen barrierefreien Zugang hat.

Für Auskünfte zur Landtagswahl und zur Oberbürgermeisterwahl steht das Team des Wahlamts der Stadt Ravensburg per Mail unter wahlamt@ravensburg.de oder telefonisch unter den Nummern 0751 82-1390, 82-1365 und 82-1363 zur Verfügung.