Die Stadt Ravensburg bietet bereits seit vielen Jahren bewährte Betreuungsangebote in den acht städtischen Horten. Aufgrund neuer gesetzlicher Rahmenbedingungen wird das Betreuungsangebot künftig ausgeweitet.
Mit dem Inkrafttreten des Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG am 1. September 2026 wird schrittweise ein Rechtsanspruch auf eine ganztägige Förderung für Grundschulkinder eingeführt. Das bedeutet, dass Kinder, die ab dem Schuljahr 2026/2027 in die erste Klasse eintreten, einen Anspruch auf eine verlässliche tägliche Betreuung von acht Stunden haben. Das kann durch eine Ganztagesschule oder durch eine Kombination von Schule und Betreuungsangebot (Hort) angeboten werden.
Der Rechtsanspruch gilt auch an Werktagen in den Ferienzeiten. Es gibt eine Schließzeit von bis zu vier Wochen im Jahr.
Die Stadt Ravensburg ist Träger der Horteinrichtungen an den acht städtischen Grundschulen und dem SBBZ St. Christina. Bereits heute werden Betreuungszeiten vor und nach dem Unterricht angeboten. In den Ferienzeiten waren die Horte bislang für sechs Wochen geöffnet.
Die Grundschule Weststadt ist eine Ganztagesschule und bietet an drei Tagen einen Betrieb für acht Stunden an. An den anderen Tagen kann eine Hortbetreuung von den Eltern hinzugebucht werden. An allen anderen Grundschulen buchen die Eltern die Betreuungszeiten individuell zur Schulzeit hinzu. Wie in der Kita können die Eltern hierbei verschiedene Betreuungszeitmodule wählen. Die Platzvergabe erfolgt nach Vergabekriterien, wobei Kinder berufstätiger Eltern ein Vorrang eingeräumt wird.
Der neue Rechtsanspruch erfordert einen Ausbau der Ferienbetreuung um fünf Wochen auf insgesamt elf Ferienwochen. Dies wird in Ravensburg ab dem Schuljahr 2026/27 umgesetzt. Die städtischen Horte sind dann ganzjährig geöffnet, mit Ausnahme von drei Schließwochen in den Sommerferien sowie fünf einzelnen Schließtagen.
Die neuen Ferienmodule werden zwei unterschiedliche Zeiten bieten, es gibt Zeitfenster von 7.30 Uhr bis 14 Uhr oder bis 16 Uhr. Das Ferienentgelt wird monatlich erhoben und deckt die Ferienzeiten des ganzen Jahres ab. Zentrales Anliegen der Stadt ist es, den Eltern Verlässlichkeit zu bieten. So können Beruf und Familie gut miteinandervereinbart werden. Um das zu erreichen, wird ein Jahresferienmodul eingeführt, das den Eltern Planungssicherheit für die gesamte Ferienzeit gibt.
Die Anmeldung für das Jahresferienmodul muss – analog der Buchung der regulären Betreuung – bis Freitag, 27. Februar erfolgen. Die neuen Ferienmodule wurden in der Entgeltordnung für die Horte ergänzt. Diese sind auf der städtischen Homepage unter www.ravensburg.de/schulkindbetreuung zu finden.
Zu beachten ist, dass die Empfehlungen der Kirchen und Kommunalen Landesverbände zur Beitragserhöhung im Schul- und Kitajahr 2026/2027 noch ausstehen. Diese werden im April oder Mai erwartet. Entsprechend werden die Beiträge voraussichtlich noch geringfügig angepasst.
Familien, die aus wirtschaftlichen Gründen das Betreuungsentgelt nicht selbst zahlen können, können beim Amt für Kinder, Jugendliche und Familien des Landkreises Ravensburg einen Antrag auf Kostenübernahme stellen.
Die Umsetzung der neuen Angebote erfordert nicht nur einen Ausbau der Infrastruktur, sondern auch eine sorgfältige Planung des Personals. Die Stadt steht vor der Herausforderung, verlässliche und qualitativ hochwertige Angebote zu organisieren und muss hierfür zusätzliches Personal einstellen. Wer Interesse an diesem Arbeitsfeld hat, findet auf der städtischen Homepage die Stellenausschreibungen für die Horte.
Die Erweiterung der Betreuungsangebote in Ravensburg trägt dazu bei, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter zu verbessern. Ravensburg bleibt damit eine familienfreundliche Stadt, in der Familien die Unterstützung finden, die sie benötigen.
- INFORMATIONEN
Die Eltern der Schulanfänger im Schuljahr 2026/2027 werden im November durch das Amt für Bildung, Soziales und Sport angeschrieben und über die konkreten Buchungsmöglichkeiten informiert. Weitere Informationen finden sich unter www.ravensburg.de/schulkindbetreuung.
Kontakt für weitere Fragen. Amt für Bildung, Soziales und Sport – Abteilung Hort; Tel.: 0751 82-2302; Tel.: 0751 82-2320 (Fragen zum Elternportal); E-Mail: elternportal.hort@ravensburg.de


