Beim Umgang mit Drohnenflügen im öffentlichen Raum herrscht häufig Unsicherheit – sowohl bei Drohnenbesitzern als auch bei der Bevölkerung. Gerade im Hinblick auf das Rutenfest informiert das Ordnungsamt der Stadt Ravensburg, welche Regeln gelten.
Um die Sicherheit der Bürger zu gewährleisten, müssen alle Drohnenflüge beim Ordnungsamt angezeigt werden. Je nach Größe der Drohne muss dabei im Vorfeld mindestens der Versicherungsnachweis eingereicht werden. Das Ordnungsamt erteilt eine Aufstiegserlaubnis, wenn die Voraussetzungen dafür gegeben sind. Drohnen stellen generell ein potenzielles Sicherheitsrisiko dar. Weder das Ordnungsamt noch die Polizei können einschätzen, ob es sich bei einem Drohnenflug um reine Filmaufnahmen handelt oder anderweitige Interessen und Absichten bestehen. Deshalb ist es wichtig, dass das Ordnungsamt im Vorfeld über jeden Flug Bescheid weiß.
Besonders strenge Vorschriften gelten für Drohnenflüge über Menschenansammlungen, wie sie etwa während des Rutenfestes beispielsweise beim Frohen Auftakt, beim Rutenfestzug oder auf dem Festplatz zu finden sind. Solche Flüge sind generell verboten, um die Sicherheit aller Besucher zu gewährleisten. Auch im Umkreis von 100 Metern einer Bundesstraße sind Drohnenflüge nicht gestattet.
Wer seinen Drohnenflug im öffentlichen Raum nicht beim Ordnungsamt anzeigt, muss mit Konsequenzen rechnen. Polizei und Ordnungsamt ahnden nicht angezeigte Flüge mit Bußgeldern. Drohnenflüge über Ravensburg sind besonders sensibel, weil die Stadt eine Einflugschneise für Rettungshubschrauber ist. Diese fliegen besonders über stark frequentierten Bereichen wie dem Festgelände und dem Marienplatz in niedriger Höhe. Drohnenflüge in diesen Zonen könnten die Einsätze der Rettungskräfte gefährden und im schlimmsten Fall zu lebensbedrohlichen Situationen führen.


