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Aufsichtspflicht bei Kindern: Badeordnung im Flappachbad ändert sich

Das Flappachbad . Bild: F.Enderle

Die Haus- und Badeordnung des Flappachbads Ravensburg wurde geändert. Im Fokus der Änderung steht die Regelung der Aufsichtspflicht der Eltern für ihre Kinder während des Aufenthalts im Bad.Ab dem 1. August 2025 gilt, dass Kinder unter zehn Jahren das Bad nur in Begleitung einer volljährigen, aufsichtsberechtigten Person besuchen dürfen. Bisher bestand die Regelung für Kinder unter sieben Jahren.

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Grundsätzlich haben die Eltern oder sonstige aufsichtsberechtigte Begleitpersonen die Aufsichtspflicht über ihre Kinder oder Begleitkinder während des Aufenthalts im Flappachbad. Die Anwesenheit des Badepersonals entbindet Erziehungsberechtigte oder Begleitpersonen nicht von dieser Aufsichtspflicht.

Die geänderte Badeordnung tritt am 1. August 2025 in Kraft und wird im Flappachbad öffentlich ausgehängt.