Der Winter steht vor der Tür. Der städtische Baubetriebshof hat Fahrzeuge, Schneepflüge und Streuer bereits montiert und einsatzbereit gemacht. Gleichzeitig übernehmen auch die Bürger Verantwortung: Nach der städtischen Satzung sind sie verpflichtet, Wege entlang ihrer Grundstücke zu räumen und rutschfrei zu halten – ein zentraler Baustein für die Verkehrssicherheit im Winter.
Der kommunale Winterdienst deckt das städtische Verkehrsnetz ab, darunter öffentliche Straßen, Radwege, kombinierte Geh- und Radwege, Verbindungswege, Bushaltestellen sowie relevante städtische Grundstücks- und Wegeflächen. Das rund 90 Kilometer lange Straßennetz wird nach einem vierstufigen Prioritätssystem betreut:
- Kategorie 1: Gefährliche, verkehrswichtige Straßen
- Kategorie 2: Gefährliche Straßen
- Kategorie 3: Verkehrswichtige Straßen
- Kategorie 4: Nachrangige Straßen (Bearbeitung in Extremwetterlagen oder bei anhaltender Verkehrsgefährdung)
Bei starkem, anhaltendem Schneefall werden die Flächen der Kategorie 1 fortlaufend bearbeitet. Dadurch kann es vorübergehend zu Verzögerungen in nachfolgenden Kategorien kommen. Die Stadtverwaltung bittet hierfür um Verständnis. Zur Früherkennung kontrolliert ein Überwachungsdienst die Verkehrsflächen ab 3:45 Uhr auf Eis- oder Schneeglätte. Einsatzumfang und Alarmierung erfolgen unter Abwägung von Verkehrssicherheit, effizientem Personaleinsatz und Umweltschutz. Insgesamt stehen 56 Mitarbeitende im Schichtdienst, fünf Großfahrzeuge, sechs Kleinfahrzeuge sowie sechs Handdienstgruppen bereit.
Gestreut wird mit Feuchtsalz in einer reduzierten, umweltschonenden Ausbringungsmenge von 5 g/m², wodurch Salzverbrauch und Kosten minimiert werden. Die Einsatzplanung reicht bis Ende März, einschließlich der Wochenenden und Feiertagen.
Räum- und Streupflicht für Bürgerinnen und Bürger
Neben dem kommunalen Winterdienst tragen auch die Anliegerinnen und Anlieger Verantwortung: Nach der städtischen Satzung sind sie verpflichtet in den vorgeschriebenen Räumzeiten (werktags ab 7:00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen ab 9:00 Uhr, jeweils bis 20:00 Uhr), Geh- und Verbindungswege entlang ihrer Grundstücke zu räumen und rutschfrei zu halten. In Bereichen ohne Gehweg gilt ersatzweise die Räumung eines 1 m breiten Gehstreifens am Fahrbahnrand. Als Streugut empfiehlt die Stadt abstumpfende Materialien wie Splitt, Sand oder Kies. Kostenfreier Splitt ist beim städtischen Baubetriebshof während der Öffnungszeiten verfügbar oder kann aus den kommunalen Splittkästen im Stadtgebiet entnommen werden. Die Stadt bittet die Anlieger darum, nur in besonderen Gefahrensituationen (z.B. Gefällen, Treppen oder bei Blitzeis) auf Streusalz zurückzugreifen.
Aus Rücksicht auf Einsatzabläufe bittet der Baubetriebshof zudem darum, parkende Fahrzeuge nah am Fahrbahnrand abzustellen und Schnee an den Gehwegrand – nicht auf die Straße zu räumen, damit Schmelzwasser gut ablaufen kann.
Oberbürgermeister Clemens Moll erklärt: „Sichere Straßen und Wege im Winter sind echte Teamarbeit. Danke an unseren Baubetriebshof und an alle, die mit anpacken. Jede geräumte Einfahrt, jeder gestreute Weg macht Weingarten ein Stück sicherer.“
Die kommunale Räum- und Streupflichtsatzung ist über das offizielle Stadtrecht auf der städtischen Homepage unter www.stadt-weingarten.de einsehbar.


