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Ravensburg

Stadt Ravensburg versendet Hundesteuerbescheide

Symbolbild: KI generiert

7ie Jahresbescheide der Hundesteuer wurden von der Stadt Ravensburg mit Bescheiddatum 12.01.2026 versendet. Hundehalter müssen die Steuer spätestens bis zum 16. Februar bezahlen. Hundehalter, die sich nicht am Abbuchungsverfahren beteiligen, müssen die fällige Hundesteuer unter Angabe des Buchungszeichens selbst überweisen. Sofern der Stadtkasse der Stadt Ravensburg ein SEPA-Mandat vorliegt, wird die Steuer vom jeweiligen Bankkonto automatisch abgebucht.

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Es wurden dieses Jahr keine Hundesteuermarken versendet. Die bereits im Jahr 2025 ausgegebenen Steuermarken in Form eines orangefarbenen Kleeblatts gelten für zwei Jahre, somit auch für das Jahr 2026. Die Hundesteuermarke muss gut sichtbar am Halsband des Hundes befestigt werden. An der Marke ist zu erkennen, dass der Hund angemeldet ist. Wird ein entlaufener Hund gefunden, hilft die Steuermarkennummer zur Feststellung des Besitzers.

Bei Verlust der Hundesteuermarke gibt es bei der Stadtkämmerei der Stadt Ravensburg eine Ersatzmarke, für die eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 5 Euro erhoben wird. Wird eine in Verlust geratene Steuermarke wieder gefunden, muss diese Marke so schnell wie möglich an die Stadtkämmerei zurück gegeben werden.

Weitere Auskünfte erteilt die Stadtkämmerei der Stadt Ravensburg unter der Telefonnummer: 0751 82 – 1571 oder per Mail: hundesteuer@ravensburg.de.

Online-Anträge zur Anmeldung/Abmeldung der Hundehaltung gibt es online auf der Homepage der Stadt Ravensburg www.ravensburg.de.