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Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld bis Jahresende verlängert

Bild: Agentur für Arbeit

Die Bundesregierung hat eine erneute Verlängerung des erleichterten Zugangs zum Kurzarbeitergeld bis zum Jahresende beschlossen. Die bisher auf Ende September befristete Regel wird somit um drei Monate verlängert. Die Zeit der Kurzarbeit kann für die betriebliche Weiterbildung genutzt werden. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) kann dies mit Qualifizierungsberatung sowie Zuschüssen zu den Lehrgangskosten unterstützen.

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 „Qualifizierung und Weiterbildung ist ganzjährig wichtig und wird in den kommenden Jahren noch deutlich an Bedeutung hinzugewinnen“, betont Katja Thönig, operative Geschäftsführerin der Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg. „Wenn Kurzarbeit unvermeidbar ist, ist es sinnvoll, diese Zeit für die betriebliche Weiterbildung zu nutzen. Wir können dabei unterstützen und empfehlen deswegen jedem Unternehmen, sich vor Beginn jeder Qualifizierung ihrer Beschäftigten mit unserem Arbeitgeber-Service in Verbindung zu setzen.“

Auch ungeachtet der Corona-Krise stehe der regionale Arbeitsmarkt in den kommenden Jahren vor tiefgreifenden Umgestaltungen, dessen ist sich Katja Thönig sicher. „In vielen Branchen, vor allem in der Metall- und Elektroindustrie und dem Handel wird sich die Arbeitswelt rapide verändern. Neue Technologien werden Einzug halten, die Digitalisierung wird fortschreiten und viele Berufe werden sich wandeln. Darauf müssen wir uns alle einstellen. Mit unseren Fördermöglichkeiten begleiten und gestalten wir diesen Wandel, damit die Bodenseeregion weiterhin ein attraktiver Ort für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bleibt.“

Fragen zur Kurzarbeit und Qualifizierungsförderung beantwortet der Arbeitgeber-Service der Arbeitsagentur unter der kostenfreien Rufnummer 0800 4 5555 20.

Unternehmen haben Anspruch auf Kurzarbeitergeld, wenn mindestens 10 Prozent der Beschäftigten einen Arbeitsentgeltausfall von mehr als 10 Prozent haben. Befristet bis Jahresende können auch Leiharbeitnehmer unterstützt werden. Die Sozialversicherungsbeiträge werden für die ausgefallenen Arbeitsstunden bis zum 31.12.2021 voll erstattet. Der Bezug von Kurzarbeitergeld ist bis zu 12 Monate möglich. Bis Ende 2021 gilt unter bestimmten Voraussetzungen eine Bezugsdauer von längstens 24 Monaten.

Online gibt es weitere Informationen unter: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/foerderung-von-weiterbildung

Die wichtigsten Informationen zum Kurzarbeitergeld sind auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit zusammengestellt: www.arbeitsagentur.de/kurzarbeit

 

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