Großteils ohne nennenswerte Vorkommnisse verlief das diesjährige Welfenfest aus Sicht der Polizei. Insbesondere an den ersten drei Tagen waren die Beamten über den Verlauf der Veranstaltung sehr zufrieden. Neben jugendschutzrechtlichen Verstößen wurden in den ersten drei Tagen keine Straftaten bekannt. Die Beamten waren an allen Tagen mit Jugendschutzteams im Einsatz und stellten in dutzenden Fällen Tabakwaren und Vapes sicher.
Am späten Montagabend kam es dann zu einem größeren Polizeieinsatz, bei dem auch ein Polizist verletzt wurde. Eine größere Personengruppe um einen 22-Jährigen war gegen 23.30 Uhr dabei, Verkehrszeichen vom Festgelände zu stehlen, als sie von der Polizei kontrolliert wurde. Der 22-Jährige nahm daraufhin die Beine in die Hand und versuchte zu flüchten. Die Beamten brachten den Flüchtigen zu Boden und legten ihm Handschließen an. Gegen seine vorläufige Festnahme wehrte sich der 22-Jährige, weshalb er mit einer Strafanzeige rechnen muss. Da er zudem noch ein Pfefferspray mit sich führte, hat er außerdem mit einer Anzeige wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz zu rechnen. Er wurde für den Rest der Nacht in eine Gewahrsamseinrichtung auf dem Polizeirevier gebracht. Seine Begleiter, insbesondere ein 20-Jähriger aus der Gruppe, beschwerten sich lautstark über die Festnahme des 22-Jährigen und machten Anstalten, den Festgenommenen befreien zu wollen.
Während ein Großteil der Begleiter nach einer darauffolgenden Anweisung der Polizeibeamten das Festgelände verließ, zeigte sich der deutlich alkoholisierte 20-Jährige weiter uneinsichtig und störte die Arbeit der Polizei. Er wurde daraufhin, nach mehrmaliger vorheriger Verwarnung, ebenfalls zu Boden gebracht. Dabei wehrte er sich massiv. Weiter griff er die Polizisten an und verletzte einen 28-jährigen Beamten an den Handgelenken. Auch gegen die Handschließen wehrte sich der junge Mann heftig und beleidigte einen Beamten. Auch er wurde daraufhin bis zum Folgetag in Gewahrsam genommen. Auf ihn kommen nun Strafanzeigen, unter anderem wegen Beleidigung, Bedrohung, tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und versuchter Gefangenenbefreiung zu.


