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Neue Fördermöglichkeiten für Eigentümer und Mieter

Symbolbild: Archivpool

Der Technische Ausschuss der Stadt Ravensburg hat dem Prämienkatalog Wohnen zugestimmt. Das neue Förderinstrument ist Bestandteil des städtischen 12-Punkte-Plans zur Aktivierung von Wohnraum und soll im Modelljahr 2026 gezielt bestehenden, bislang nicht genutzten oder untergenutzten Wohnraum mobilisieren.

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Der Prämienkatalog greift Fördermittel der Wohnraumoffensive Baden-Württemberg auf und gilt zunächst für das Jahr 2026. Im Herbst 2026 soll dem Gremium über die Akzeptanz des Programms berichtet und anschließend über eine mögliche Fortführung entschieden werden.

Mit dem 12-Punkte-Plan reagiert die Stadt Ravensburg auf die angespannte Lage am Wohnungsmarkt. In den vergangenen Jahren hatten stark steigende Baukosten und Bauzinsen die Neubautätigkeit deutlich gebremst. Zwischen 2021 und 2022 ging die Zahl der Bauanträge um über 40 Prozent zurück, während der Bedarf an Wohnraum weiter hoch blieb.

Vor diesem Hintergrund richtet die Stadt den Blick verstärkt auf den Bestand. Ziel ist es, zusätzlichen Wohnraum zu aktivieren, ohne neu zu bauen.

Der 12-Punkte-Plan wurde 2023 vom Gemeinderat beschlossen und umfasst Maßnahmen von der Digitalisierung des Baugenehmigungsverfahrens über angepasste Gebühren und Stellplatzregelungen bis hin zur Förderung von Innenentwicklung. Alle Teilprojekte sind inzwischen abgeschlossen, weiterentwickelt oder befinden sich in der Umsetzung.

Der Prämienkatalog Wohnen ist Teil dieser stetigen Fortschreibung und setzt gezielt bei Eigentümern und Mietern an. Der Prämienkatalog umfasst drei Förderungen mit unterschiedlichen Zielgruppen:

Beratungsprämie (400 Euro): Eigentümer von Ein- oder Doppelhäusern erhalten einen Zuschuss für eine Erstberatung, um prüfen zu lassen, ob sich ihr Gebäude in mehrere Wohneinheiten aufteilen lässt. Voraussetzung ist, dass sich das Gebäude im Bestand befindet und weder ein Baugesuch läuft noch der Umbau begonnen hat.

Wiedervermietungsprämie (bis zu 2.000 Euro): Eigentümer von Wohnungen, die seit mindestens sechs Monaten leer stehen, erhalten bei Neuvermietung eine Prämie in Höhe von zwei Nettokaltmieten, maximal 2.000 Euro. Die Auszahlung erfolgt einmalig pro Wohnung.

Wohnflächenbonus (3.000 bis 7.500 Euro): Mieterinnen und Mieter, die sich innerhalb Ravensburgs räumlich verkleinern und mindestens 15 Quadratmeter Wohnfläche einsparen, können einen Bonus beantragen. Die Grundförderung beträgt 3.000 Euro und erhöht sich um 100 Euro je weiterem eingesparten Quadratmeter, maximal auf 7.500 Euro. Auch Umzüge in betreute Wohnformen oder Pflegeheime sind förderfähig.

Oberbürgermeister Dr. Daniel Rapp: „Die Aktivierung von leerstehendem Wohnraum mit Prämien zu unterstützen ist ein guter und notwendiger Schritt für mehr bezahlbaren Wohnraum in der Stadt.“

Die Prämien werden aus Mitteln der Wohnraumoffensive Baden-Württemberg finanziert.  Mit der Zustimmung des Technischen Ausschusses ist der Start des Prämienkatalogs für 2026 beschlossen. Ob das Instrument über das Modelljahr hinaus fortgeführt wird, entscheidet der Gemeinderat nach der Auswertung im Herbst 2026.

So läuft die Beantragung:

  • Die Antragsformulare können beim Stadtplanungsamt angefordert werden: Stadtplanungsamt, Abteilung Stadtsanierung, Salamanderweg 22, 88212 Ravensburg
  • Ausgefüllt und mit den erforderlichen Nachweisen versehen, können sie per E-Mail an wohnraum@ravensburg.de oder per Post eingereicht werden:
  • Die Prämien können auch rückwirkend beantragt werden – bis zu vier Monate nach dem jeweiligen Stichtag. Bei der Beratungsprämie zählt der Tag der Beratung, bei Wiedervermietungsprämie und Wohnflächenbonus der Beginn des neuen Mietverhältnisses.

Für Rückfragen und Unterstützung bei der Antragstellung steht die Stadt per Mail an wohnraum@ravensburg.de oder telefonisch unter der Nummer 0751 82-3181 zur Verfügung. Die telefonische Beratung ist montags bis mittwochs von 9 bis 12 Uhr sowie von 13 bis 16 Uhr erreichbar.