544.040 Euro aus dem Entwicklungsprogramm ländlicher Raum werden vom Land für den Erwerb des Alten Pfarrhauses und dessen Umbau zum Bürgerhaus in Hoßkirch bereitgestellt. Aber damit nicht genug: gleich 6 Projekte, welche auf eine aktive und qualitätsvolle Innenentwicklung abzielen, werden auch in Ebersbach-Musbach realisiert werden können.
Dafür stellt das Land 312.580 Euro bereit. Insgesamt darf Bürgermeister Roland Haug für Projekte in den beiden Kommunen also mit 857 Tausend Euro rechnen. Das ist wahrlich ein Grund zur Freude bei Roland Haug: „nach der Fasnet jetzt direkt schon Ostern“, so kommentiert Hoßkirchs Bürgermeister die gute Nachricht von August Schuler zu dieser hohen Förderzusage des Landes für seine zwei Gemeinden. Auch Horgenzell erhält für 7 Projekte mit 344.240 Euro. Weitere Gelder erhalten Bodnegg, Boms, Eichstegen, Fronreute, Königseggwald, Schlier, Waldburg, Wilhelmsdorf und Wolpertswende. Insgesamt werden 1.930.380 Euro in die Region fließen, so Schuler.
„Der starke Ländliche Raum gehört fest zu Baden-Württemberg. Unser Land ist eben überall lebenswert – ob in der Metropole oder in den ländlichen Regionen,“ so der Landtagsabgeordnete August Schuler. „Die Realisierung der Vorhaben tragen dazu bei, dass der Ländliche Raum auch weiterhin ein attraktiver Ort für Familien und wirtschaftliche Akteure bleibt.“
Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) besteht seit 1995. Damals wurde aus dem ,Dorfentwicklungsprogramm‘ und dem vorwiegend gewerblich orientierten ,Strukturprogramm Ländlicher Raum‘ ein umfassendes Förderangebot für Gemeinden im Ländlichen Raum konzipiert. Das ELR wird als zentrales Förderinstrument für den Ländlichen Raum stetig weiterentwickelt, um auf aktuell relevante Fragestellungen reagieren zu können. Mit der diesjährigen Programmentscheidung fördert das Land 1.042 Projekte mit 101,4 Millionen Euro in 410 Gemeinden.
Gemeinden, die Entwicklungskonzepte mit klaren Vorstellungen und Zielen zur Gestaltung des demografischen Wandels, zu einer flächensparenden Siedlungsentwicklung sowie zu Maßnahmen zum Schutz von Natur und Landschaft vorlegen, können Schwerpunktgemeinde werden. Schwerpunktgemeinden werden mehrjährig in das ELR aufgenommen, erhalten Fördervorrang und profitieren bei kommunalen Projekten von einem höheren Fördersatz.


