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Landkreis RV

Kinderrechte-Check für geflüchtete Kinder

Informationen aus dem Landratsamt. Archivbild: F.Enderle

Der Landkreis Ravensburg ist für die vorläufige Unterbringung von Geflüchteten zuständig, die diesem durch das Land Baden-Württemberg zugewiesen werden. Bis zu 24 Monate werden Geflüchtete in den vorläufigen Unterkünften untergebracht, betreut und mit Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz versorgt. Ein interdisziplinäres Team aus Sozialpädagogen/innen, Alltagshelfer/innen, Leistungssachbearbeiter/innen, Hausmeister/innen und Wohnheimverwalter/innen ist in dieser Zeit für die Unterstützung und Betreuung der geflüchteten Menschen zuständig.

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Für Kinder, die in Gemeinschaftsunterkünften leben, bedarf es darüber hinaus besonderer
Schutzkonzepte, um sie vor Gewalt zu schützen und ein gesundes Aufwachsen zu fördern. Der
Verein Safe the Children Deutschland e.V. mit Sitz in Berlin setzt sich mit seinem Projekt
„Kinderrechte- Check für geflüchtete Kinder“ für die Verbesserung der Unterbringung und die
Stärkung der Kinderrechte in Unterkünften für geflüchtete Menschen in Deutschland ein. Der
Landkreis Ravensburg beteiligt sich an diesem Projekt.

Diese Kinder und Jugendliche ab 10 Jahren, deren Eltern sowie die Fachkräfte werden im Rahmen
einer Onlinebefragung zur Lebenssituation dieser Kinder und Jugendlichen mit Blick auf das Thema
Kinderrechte untersucht. Hierfür werden durch den Verein Befragungen in zwei vorläufigen
Unterbringungen des Landkreises durchgeführt.

In den Fokus gerückt werden vier Kernrechte, die in der Kinderechtskonvention der UN formuliert
sind: Recht auf Schutz vor Gewalt, Recht auf Bildung, Recht auf das erreichbare Höchstmaß an
Gesundheit sowie das Recht auf Beteiligung.

Das Projekt „Der Kinderrechte- Check- Qualität steigern in der Unterbringung geflüchteter Kinder“
wird von der Kinderrechtsorganisation Safe the Children Deutschland e.V. durchgeführt und aus
Mitteln des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds der Europäischen Union kofinanziert.

Die gewonnenen Ergebnisse sollen möglichst auf alle vorläufigen Unterbringungen übertragen werden
Bei Fragen zum Projekt dürfen Sie sich gerne an die Fachkoordinatorin im Amt für Migration und Integration, Frau Christina Bolk wenden (Tel. 0751-85-9866, E-Mail: c.bolk@rv.de).