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Ravensburger Bahnhof wird jetzt videoüberwacht

Oberbürgermeister Dr. Daniel Rapp und Polizeipräsident Uwe Stürmer hoch auf der Leiter bei einer der Kameras.Bild: Stadt Ravensburg

Die Stadt Ravensburg hat im Bereich des Bahnhofvorplatzes Ravensburg, inklusive dem Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB), eine Videoüberwachung installiert. Schilder weisen darauf hin. Die Stadt will damit das Sicherheitsgefühl stärken und die Strafverfolgung vereinfachen.

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Oberbürgermeister Dr. Daniel Rapp fordert die Videoüberwachung dort seit Jahren. Die datenschutzrechtlichen Hürden dafür sind allerdings hoch. So war bislang eine Videoüberwachung nicht möglich. Ein Bündel an Maßnahmen, wie die Intensivierung des Streetworks oder die Verbesserung der Straßenbeleuchtung im Bahnhofsumfeld, brachte in der Vergangenheit allein noch keine entscheidende Verbesserung der Sicherheitslage. So kam es nach wie vor zu Vorfällen am Bahnhof, zum Beispiel einer schweren körperlichen Auseinandersetzung in jüngster Vergangenheit.

Daraufhin unternahm die Stadt einen neuen Anlauf, da sie das Kriterium eines Kriminalitätsschwerpunktes als erfüllt sah. Dieser ist rechtlich nötig, um eine Videoüberwachung in Erwägung zu ziehen. Nach einer intensiven Abstimmung mit dem Landesdatenschutzbeauftragten, und in Zusammenarbeit mit der Polizei, ist nun der Weg frei für die Videoüberwachung. Oberbürgermeister Dr. Daniel Rapp und Polizeipräsident Uwe Stürmer haben am Mittwoch, 17. September, den Startschuss gegeben.

Oberbürgermeister Dr. Daniel Rapp: „Die Videoüberwachung am Bahnhof ist jetzt da. Ich halte sie für dringend erforderlich. Ich möchte, dass die Menschen am Bahnhof so sicher wie möglich sind. Videoüberwachung hilft bei der Aufklärung von Straftaten und sie hat auch eine abschreckende Wirkung. Mir ist freilich bewusst, dass die Ursachen für die Sicherheitsprobleme tiefer liegen. Das ist aber eine Aufgabe für die große Politik. Ich danke der Polizei und dem Landesdatenschutzbeauftragten für die zielführende Abstimmung.“

Die Videoüberwachung erfolgt im Rahmen einer Videodokumentation. Die Videoaufzeichnungen werden nach 72 Stunden automatisch gelöscht. Videodokumentation bedeutet, dass niemand die Monitore laufend beobachtet. Zum Zweck polizeilicher Ermittlungen wird bei Bedarf im Rahmen einer Strafverfolgung auf das aufgezeichnete Videomaterial durch die Polizei zurückgegriffen.