Ab dem 1. Mai wird das deutsche Namensrecht reformiert. Die Änderungen bieten sowohl Ehepaaren als auch Kindern neue Möglichkeiten zur Namensführung sowie vereinfachte Verfahren zur Namensänderung. Auch Scheidungs- und Stiefkinder erhalten neue Optionen.
Doppelnamen für Ehepaare
Eine der wichtigsten Neuerungen ist die Einführung von Doppelnamen für Ehepaare. Bisher konnten Paare entweder einen gemeinsamen Ehenamen wählen oder ihre eigenen Namen behalten. Zukünftig haben sie die Möglichkeit, einen gemeinsamen Doppelnamen zu wählen, der aus den Namen beider Partner besteht. Dabei darf der Doppelname maximal aus zwei Teilen bestehen. Wenn einer der Namen bereits ein Doppelname ist, kann nur einer der Teile für den neuen Ehenamen verwendet werden. Die Reihenfolge der Namen kann frei gewählt werden, muss jedoch für beide Partner gleich sein. Es steht den Paaren offen, ob sie die Namen mit oder ohne Bindestrich verbinden möchten.
Bereits verheiratete Paare mit Ehenamen
Für bereits verheiratete Paare gibt es ebenfalls Optionen: Sie können ab dem 1. Mai 2025 entweder einen gemeinsamen Doppelnamen festlegen oder ihren bisherigen Ehenamen widerrufen.
Doppelnamen für Kinder bei Eltern ohne Ehenamen
Eine weitere wichtige Änderung betrifft die Namensgebung für Kinder. Unabhängig vom Familienstand der Eltern können Kinder künftig einen Doppelnamen erhalten, der aus den Nachnamen beider Elternteile besteht. Wenn die Eltern nach der Geburt innerhalb eines Monats keinen Namen festlegen, erhält das Kind automatisch einen Doppelnamen aus den Namen beider sorgeberechtigter Elternteile in alphabetischer Reihenfolge. Dies soll die Verbindung des Kindes zu beiden Elternteilen im Namen sichtbar machen.
Nachträgliche Namensänderung für Kinder
Für Kinder, die vor dem 1. Mai 2025 geboren wurden, besteht die Möglichkeit, ihren Geburtsnamen nachträglich in einen Doppelnamen zu ändern.
Namensänderung für Scheidungs- und Stiefkinder
Zusätzlich wird die Namensänderung für Scheidungs- und Stiefkinder erleichtert. Nach einer Scheidung oder dem Tod eines Elternteils können Kinder einfacher den Namen des Elternteils annehmen, der seinen früheren Namen wieder führt und bei dem sie leben. Volljährige Kinder können ihren Geburtsnamen ebenfalls ändern, ohne im selben Haushalt zu wohnen. Stiefkinder, die durch die Heirat eines Elternteils den neuen Ehenamen angenommen haben, können nach einer Scheidung wieder zu ihrem ursprünglichen Namen zurückkehren.
Für weitere Informationen und Fragen rund um das neue Namensrecht hilft das Standesamt der Stadt Ravensburg gerne weiter. Auf der städtischen Homepage www.ravensburg.de finden Interessierte Erklärvideos, die die neuen Regelungen zur Namenswahl für Paare und Kinder erläutern. Sollten Bürgerinnen und Bürger eine Erklärung zu ihrem Familiennamen abgeben wollen, bittet das Standesamt um vorherige Kontaktaufnahme und Terminvereinbarung, – telefonisch unter 0751 82-1391 oder per E-Mail an standesamt@ravensburg.de.


