rv-news.de
Landkreis RVTop-Thema

Wasserarmut in den Gewässern des Landkreises Ravensburg

Symbolbild: F.Enderle

Durch die anhaltende Trockenheit führen viele Bäche und Flüsse im Landkreis Ravensburg derzeit nur noch wenig Wasser. Durch die niedrigen Wasserstände wird die Gewässerökologie beeinträchtigt, Fische, Kleinlebewesen und Wasserpflanzen leiden zudem unter ansteigenden Gewässertemperaturen. Um eine weitere Verschärfung der Situation zu verhindern, hat das Landratsamt Ravensburg das Verbot zur Entnahme von Wasser aus Seen und Flüssen vorerst bis zum 19. September verlängert.

- Anzeige -
Jetzt bewerben!


Aufgrund der hochsommerlichen Wetterlage sanken die Pegelstände über mehrere Wochen kontinuierlich und erreichten dabei bei vielen Gewässern ein kritisches Ausmaß. Betroffen sind nicht nur die größeren Gewässer, sondern vor allem auch die kleineren Bäche. Durch den geringen Zufluss aus Flüssen und Bächen kommt es gerade in Weihern und Seen zudem zu extremen Erwärmungen. Trocknen Wasserläufe aus, wären enorme ökologische Schäden die Folge.

Das Landratsamt Ravensburg verlängert deshalb per Verfügung ab sofort den sogenannten wasserrechtlichen Gemeingebrauch. Das bedeutet, dass es ab sofort verboten ist, Wasser zu eigenen Zwecken aus einem Bach oder See zu entnehmen, schreibt dazu das Landratsamt in seiner Pressemitteilung. Ausgenommen seien lediglich der Tränken von Vieh sowie das Schöpfen mit Handgefäßen. Betroffen davon sind auch diejenigen Personen und Firmen, die eine behördliche Erlaubnis haben, Wasser aus einem oberirdischen Gewässer zu entnehmen, um beispielsweise Felder zu bewässern. Das Landratsamt Ravensburg legt Wert darauf, dass dieses Verbot auch dann gilt, wenn an den jeweiligen Entnahmestellen noch vermeintlich ausreichend Wasser vorhanden ist.

Die Allgemeinverfügung untersagt Entnahmen zunächst bis zum 19.09.2022. Bleibt es darüber hinaus weiterhin so trocken, wird die Verfügung verlängert, so das Landratsamt, das zugleich darauf hinweist, dass Zuwiderhandlungen mit Bußgeldern bis zu 10.000 € geahndet werden.

Zu lesen ist die Allgemeinverfügung auf der Homepage des Landratsamtes unter www.rv.de/bekanntmachungen in der Rubrik Bau- und Umweltamt.

Print Friendly, PDF & Email