Die Stadt Ravensburg verschickt an alle Grundstückseigentümer, sowohl für Privat- und Gewerbeflächen, als auch für landwirtschaftlich genutzte Flächen, in Ravensburg in den nächsten Wochen neue Grundsteuerbescheide. Nötig wird dies, da der Bund eine Reform der Grundsteuer beschlossen hat. Das Bundesverfassungsgericht hat ihn dazu verpflichtet. Das Land hat Details für die Umsetzung in Baden-Württemberg festgelegt. Alle Städte und Gemeinden in Deutschland sind verpflichtet, diese Reform im Rahmen des neuen Gesetzes umzusetzen.
Das Finanzamt hat in jüngster Vergangenheit die Grundlagen für die Steuererhebung für sämtliche Grundstücke erhoben und Grundstückseigentümern Steuermessbescheide zukommen lassen. Das Land hat festgelegt, dass für die Berechnung, die Grundstücksgröße und der Bodenrichtwert maßgeblich sind. Bislang war der Ertragswert eines Gebäudes auf dem Grundstück Berechnungsgrundlage. Dies hat das Land geändert. Entsprechend hat das Finanzamt bei allen Grundstückseigentümern diese Daten abgefragt.
Die Stadt legt lediglich den jeweiligen Hebesatz fest. Der Hebesatz ist ein Wert, angegeben in Prozent, den alle Städte und Gemeinden für sich festlegen und mit dem Steuermessbetrag des Finanzamtes multiplizieren. Unterm Strich kommt dann die Höhe der Steuer heraus, die ein Grundstückseigentümer bezahlen muss. In einigen Fällen kann es sein, dass Grundstückseigentümer mehr Grundsteuer bezahlen müssen als in der Vergangenheit. Dies ist dem neuen Berechnungsverfahren des Landes geschuldet. Die Stadt hat hierauf keinen Einfluss.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 25. November einen neuen Hebesatz festgelegt. Dieser sinkt gegenüber dem bisherigen Wert von 500 Prozent auf 297 Prozent. Die Stadt Ravensburg hat bereits vor Monaten angekündigt, mit der Grundsteuerreform nicht mehr Geld einnehmen zu wollen als bisher. Die Steuereinnahmen insgesamt aus der Grundsteuer bleiben in Ravensburg in etwa gleich hoch, das heißt sie sind in der Summe für die Stadt aufkommensneutral. Dafür sorgt der gesenkte Hebesatz.
Mit den neuen Steuerbescheiden der Stadt, erhält jeder Grundstückseigentümer ein Informationsblatt, mit Erklärungen zur Grundsteuerreform und zur Berechnung.