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Ravensburg

Polizeibericht Ravensburg

Symbolbild: Kim Enderle

Meldungen der Polizei aus dem Stadtgebiet Ravensburg vom Freitag, 10. Januar 2025


Mutter und Tochter bedrängt – Zeugen gesucht

Nachdem ein Mann am Donnerstagvormittag zunächst eine 31-jährige Frau beschimpft und bedrängt und im weiteren Verlauf deren vierjährige Tochter auch unsittlich berührt haben soll, ermittelt das Kriminalkommissariat Ravensburg und sucht Zeugen. Den bisherigen Erkenntnissen zufolge habe der namentlich bekannte Tatverdächtige die Frau zunächst in einem Schmuckgeschäft neben einer Metzgerei am Marienplatz herabwürdigend angesprochen. Im weiteren Verlauf soll der Mann die Frau und ihr Kind dann über die Bachstraße, Goldgasse und Untere Breite Straße bis zu einem Drogeriemarkt verfolgt und seine verbalen Anwürfe so laut fortgesetzt haben, dass diese von Passanten bemerkt worden sein müssen. Vor dem Drogeriemarkt soll der Täter das Kind am Kopf angefasst und schließlich auch im Intimbereich über der Bekleidung angefasst haben. Nachdem die Frau den Mann daraufhin angeschrien und auch ein Foto von ihm gemacht hatte, ließ er von beiden ab und entfernte sich. Um die genauen Geschehensabläufe rekonstruieren zu können, sucht die Kriminalpolizei nun Zeugen der Vorfälle oder Personen, denen die drei Beteiligten etwa zwischen 10.45 und 11.15 Uhr an den genannten Örtlichkeiten aufgefallen sind, und bittet diese, sich unter Tel. 0751/803-3333 zu melden.


Unter Drogeneinwirkung gefahren

Mutmaßlich unter der Einwirkung berauschender Mittel stand ein 23-jähriger Pkw-Lenker, der von einer Streifenwagenbesatzung am Donnerstagvormittag in der Jahnstraße kontrolliert wurde. Im Rahmen einer Kontrollstelle stellten die Beamten bei dem Mann entsprechende Verdachtsmomente fest, ein daraufhin durchgeführter Vortest reagierte positiv auf mehrere verbotene Substanzen. Dem 23-Jährigen wurde daraufhin von einem Arzt eine Blutprobe entnommen, deren Auswertungsergebnis nun über den weiteren Verlauf des eingeleiteten Ordnungswidrigkeitenverfahrens entscheiden wird. Die Weiterfahrt wurde zunächst untersagt.