Klagen abgewiesen: OB-Wahl rechtmäßig

Am 17. Dezember wird im Rahmen der Gemeinderatssitzung auch die Verpflichtung von Oberbürgermeister Dr. Daniel Rapp zu dessen zweiter Amtszeit vollzogen. Die Verpflichtung hatte sich verzögert, weil Gegenkandidatin Fridi Miller und der Ravensburger Winfried Schneider das Wahlergebnis vom 11. März angefochten hatten.
Nachdem die Anfechtungen bereits beim Regierungspräsidium Tübingen erfolglos waren, wurde nun auch über die danach eingelegten Klagen entschieden. Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hat beide Klagen als unbegründet abgewiesen, die Urteile sind seit Ende November rechtskräftig.
Der Verpflichtung von OB Daniel Rapp steht laut städtischer Pressestelle somit rechtlich nichts mehr im Wege.