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Wirtschaft und Business

Infoveranstaltung zum Arbeitrecht

Bild: Kim Enderle

Die Industrie- und Handelskammer Bodensee-Oberschwaben (IHK) bietet am 23. März in Weingarten eine kostenfreie Informationsveranstaltung zum Arbeitsrecht an.

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Arbeitgebern drohen bei einem Verstoß gegen das seit dem 01.08.2022 geltende neue Nachweisgesetz mit der Pflicht zur schriftlichen Niederlegung der arbeitsvertraglichen Bedingungen Bußgelder bis zu 2.000 Euro. Im Befristungsrecht ist künftig die Neuregelung des § 15 TzBfG zu beachten: Eine Probezeit hat danach in einem angemessenen Verhältnis zur Dauer des befristeten Arbeitsverhältnisses zu stehen. Die bisherigen generellen sechs Monate sind nicht mehr zulässig.

Neben Praxishinweisen zur Umsetzung neuer Gesetze werden in der kostenfreien Informationsveranstaltung der Industrie- und Handelskammer Bodensee-Oberschwaben am 23. März von 16 bis 19.30 Uhr in der IHK in Weingarten aktuelle Leitentscheidungen zur rechtssicheren Gestaltung von Arbeitsverträgen, zum Kündigungsschutz und zum Urlaubsrecht vorgestellt.

Weitere Informationen und Anmeldung unter www.weingarten.ihk.de Nr. 165167957.

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