Die Handwerkskammer Ulm verstärkt ihre Maßnahmen gegen Schwarzarbeit. Ein häufig genutztes Schlupfloch insbesondere in der Barbershop-Branche ist das sogenannte Betriebsleitermodell: Hierbei wird ein Meister pro forma angestellt, um den Betrieb als Meisterbetrieb ausweisen zu können. Dadurch dürfen Barbershops nicht nur Bartpflege, sondern auch Haarschnitte anbieten. In der Praxis ist der angestellte Meister jedoch oft nicht vor Ort tätig und erhält kein regelmäßiges Gehalt.
Um diesem Missbrauch entgegenzuwirken, führt die Handwerkskammer seit einiger Zeit vermehrt Kontrollanrufe in den entsprechenden Betrieben durch. Bleiben diese Versuche, den eingetragenen Meister telefonisch zu erreichen, mehrfach erfolglos, leitet die Kammer eine eingehendere Prüfung des Betriebs ein. In solchen Fällen wird ein Nachweis über die regelmäßigen Gehaltszahlungen des Meisters angefordert. Wenn dieser Nachweis nicht erbracht werden kann, sieht sich die Handwerkskammer gezwungen, ein Betriebsuntersagungs-Verfahren einzuleiten.
Neben diesen gezielten Kontrollen arbeitet die Ulmer Kammer auch eng mit dem Hauptzollamt zusammen und ist aktives Mitglied am Runden Tisch „Schwarzarbeit“. Der Zoll überprüft regelmäßig Handwerksbetriebe, darunter auch Friseure und Barbershops, auf die Einhaltung der sozialversicherungsrechtlichen Vorgaben.
„Unser Ziel ist es, unsere Handwerksbetriebe zu schützen und unlauteren Wettbewerb zu verhindern“, betont Karin Tausch, Leiterin des Geschäftsbereichs Recht der Handwerkskammer Ulm. „Gerade in der Barbershop-Branche müssen wir darauf achten, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden und Meister nicht nur pro forma beschäftigt werden.“ Durch weitere Maßnahmen und Prüfungen auch in anderen handwerksrechtlich relevanten Bereichen setzt die Handwerkskammer Ulm ein klares Zeichen gegen Schwarzarbeit und Missbrauch im Handwerk.