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Gespräche nach jüngsten Entweichungen von Untergebrachten im ZfP

Bild: Kim Enderle

Nach den jüngsten Presseberichten zu Entweichungen aus dem Maßregelvollzug des Zentrums für Psychiatrie in Weißenau und zu den ergriffenen Fahndungsmaßnahmen haben sich am Montagvormittag Vertreter des Klinikverbunds der Zentren für Psychiatrie Südwürttemberg, der örtlich zuständigen Staatsanwaltschaft Ravensburg sowie des Polizeipräsidiums Ravensburg zu einem gemeinsamen Expertengespräch getroffen. Ziel war, die zurückliegenden Fälle zu analysieren, möglichen Handlungsbedarf zu definieren und das gemeinsame Vorgehen für die Zukunft zu optimieren.

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Der Geschäftsführer des Klinikverbunds ZfP Südwürttemberg, Dr. Dieter Grupp, stellte dar, dass die Zahlen derartiger Entweichungen von im Maßregelvollzug Untergebrachten trotz stetig steigender Belegungszahlen der Einrichtungen in den letzten Jahren auf einem stabilen, niedrigen Niveau liegen. Im Rahmen der Therapie müssten den Patienten rechtlich vorgesehene, an enge Voraussetzungen geknüpfte Lockerungen in kleinschrittigen Stufen nach besonders qualifizierter ärztlicher Beurteilung gewährt werden. Dabei würden Ausgangserleichterungen nur bei entsprechend günstiger Gesamtprognose und gleichzeitiger geringer Risikobewertung eingeräumt und seien bei instabilem Verlauf jederzeit widerrufbar. Dennoch könne trotz dieses Stufenkonzepts nicht gänzlich ausgeschlossen werden, dass Patienten vereinbarte Regelungen nicht einhalten und sich unerlaubt entfernen oder von einem erlaubten Ausgang nicht mehr zurückkehren.

Seitens der Staatsanwaltschaft Ravensburg führte Leitender Oberstaatsanwalt Alexander Boger aus, dass die Staatsanwaltschaft als Strafvollstreckungsbehörde auch bei forensischen Unterbringungen dafür Sorge zu tragen habe, dass diese Maßregeln vollstreckt werden. Bei Einweichungen seien daher die Fahndungsmaßnahmen einzuleiten, die notwendig sind, um die Gesuchten schnellstmöglich wiederzuergreifen. Eine Gefahrenprognose sei dabei alleine nicht ausschlaggebend. Deshalb sei in diesen Fällen regelmäßig auch die Einleitung einer Öffentlichkeitsfahndung zu prüfen, sofern nicht andere Möglichkeiten und Fahndungsansätze ebenso erfolgversprechend sind. Alle Maßnahmen müssten stets am konkreten Einzelfall und den vorliegenden Gegebenheiten orientiert werden. Eine besondere Gefährlichkeit der Abgängigen lasse sich aber aus der bloßen Tatsache, dass eine Öffentlichkeitsfahndung initiiert wurde, aus den genannten Gründen nicht ohne Weiteres herleiten.

Alexander Boger ergänzte: „Bei den Ereignissen der vergangenen Wochen war sehr erfreulich, dass alle Entwichenen inneralb weniger Tage und Stunden wieder aufgegriffen werden konnten.“ Nach Anordnung der sachleitenden Staatsanwaltschaft sei die Polizei schließlich für die Fahndung nach Entwichenen zuständig, so Polizeipräsident Uwe Stürmer.

Die Fahndung würde dabei unter Ausschöpfung aller Ermittlungsansätze am konkreten Einzelfall orientiert. Dabei könne je nach konkretem Sachverhalt auch eine öffentliche Fahndung erfolgversprechend sein, besonders dann, wenn andere Ansätze zur Ermittlung des Aufenthalts von Entwichenen fehlen oder nicht erfolgversprechend sind. Entscheidend sei eine frühzeitige Kommunikation zwischen den beteiligten Institutionen, um die Erkenntnislage zu verdichten und die Maßnahmen abzustimmen.

Im Ergebnis waren sich die Gesprächsteilnehmer einig, dass die jüngste Häufung entsprechender Fälle alleine noch keinen Trend zu vermehrtem Entweichen markiere. Die schon jetzt sehr gute Zusammenarbeit der beteiligten Institutionen soll durch frühzeitige Abstimmung und fortlaufende Kommunikation zwischen den Kliniken, der Staatsanwaltschaft und der Polizei weitergeführt und ausgebaut werden, um dadurch auch in Zukunft die zeitnahe Wiederergreifung der Entwichenen zu erreichen.

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