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Jeder Mensch ist um seiner selbst willen zu achten

Dank an Referenten

Freuten sich, mit Prof. Dr. Eberhard Schockenhoff (Mitte) einen „äußerst profilierten Referenten“ zur Euthanasie-Gedenkveranstaltung im Liebenauer Schlosssaal begrüßen zu können: Die Vorstandsmitglieder der Stiftung Liebenau, Dr. Berthold Broll (links) und Prälat Michael H. F. Brock (rechts). Bild: Stiftung Liebenau

MECKENBEUREN-LIEBENAU
Im Rahmen des jährlichen Gedenkens der Stiftung Liebenau an ihre Euthanasie-Opfer während des Nationalsozialismus hat der Theologe Professor Dr. Eberhard Schockenhoff über das Thema Menschenwürde gesprochen. Ist diese ein unantastbarer Anspruch oder eine gesellschaftliche Zuweisung?

Auch in diesem Jahr gedenkt die Stiftung Liebenau ihrer von den Nationalsozialisten ermordeten Bewohner. 501 Frauen, Männer und Kinder waren in den Jahren 1940 und 1941 der Euthanasie zum Opfer gefallen. Nach den einleitenden Worten des Stiftungsvorstandes Dr. Berthold Broll müsse angesichts dieser „barbarischen Morde“ immer wieder daran erinnert werden, „was Menschen im Namen einer Ideologie Mitmenschen angetan haben.“ Und so gelte es, wachsam zu sein im Umgang mit dem menschlichen Leben, sei es in Wissenschaft, Wirtschaft, Alltag und Politik. Aus diesem Grund habe man den renommierten Freiburger Theologen Professor Dr. Eberhard Schockenhoff in den Liebenauer Schlosssaal eingeladen, um dort dem zahlreich erschienenen Publikum einen Einblick in die neuere Diskussion über Menschenwürde zu gewähren.

Und das tat der seit 2001 im Deutschen Ethikrat sitzende Theologe zunächst mit einem Verweis auf die bundesrepublikanische Verfassung: „Die Würde des Menschen ist unantastbar“, zitierte er mit dem Artikel 1 des Grundgesetzes das moralische Fundament des demokratischen Rechtsstaates. Ein Satz, der seinerzeit bewusst ohne weitere Erläuterung aufgeschrieben wurde. Denn, so Schockenhoff: „Jede Begründung würde diese These schwächen.“

Und doch seien der Inhalt dieser gesetzlich verankerten Würdegarantie und ihre universale Gültigkeit zuletzt immer wieder in Frage gestellt oder als bloße „Verfassungslyrik“ und „Good-Will-Erklärung“ abgewertet worden. So gebe es Stimmen, die das Erlangen von Menschenwürde an Voraussetzungen koppeln wollen, und zwar meist geistiger Art. Mit solchen Abwägungen aber, so warnte Schockenhoff, „hat man die Menschenwürde im Kern bereits aufgehoben“. Dabei sei diese doch ein unverlierbares Merkmal, das für jede Form menschlichen Lebens gelte: ob geboren oder ungeboren, ob gesund oder krank, ob behindert oder nichtbehindert. Ein Recht, für das kein Nutzen, keine Fähigkeit nachgewiesen werden müsse und dem kein politisches, gesellschaftliches oder persönliches Ermessen zugrunde liegen könne. Das heißt: „Jeder Mensch ist um seiner selbst willen zu achten.“

Schockenhoff erläuterte in diesem Zusammenhang mehrere aktuelle Thesen und Debatten. Ist etwa Folter unter gewissen Umständen legitim, um beispielsweise ein anderes Menschenleben zu retten („Rettungsfolter“)? Neben solchen Nutzen-Abwägungen hinaus gebe es die Argumentation, dass eine Verletzung der Menschenwürde nur dann vorliege, wenn die Betroffenen auch tatsächlich subjektiv darunter leiden. Nach dieser Logik könnten Menschen mit Altersdemenz oder schwerster geistiger Behinderung ihren Würdeschutz verlieren. Auf diese Weise – so gab Schockenhoff zu bedenken – verkomme der Artikel 1 zur „Leerformel“, die offen sei für jegliche Interpretation.

Und wie ist es, wenn die Menschenwürde des einen mit den Bedürfnissen des anderen kollidiert? Wenn etwa der verständliche Wunsch nach einem gesunden Kind auf die Würde des ungeborenen Lebens trifft? Beinhaltet das Recht auf reproduktive Autonomie der (werdenden) Eltern automatisch die Nutzung aller technischen Möglichkeiten, die die moderne Fortpflanzungsmedizin bietet, Stichwort Präimplantationsdiagnostik (PID)? Vorrangig sei prinzipiell, eine Verletzung der Menschenwürde zu vermeiden, erläuterte Schockenhoff, zu dessen Forschungsschwerpunkten die ethische Betrachtung der PID zählt. Im Zuge dieses Verfahrens jedoch werde die Menschenwürde nicht mehr als klassisches Abwehrrecht verstanden, sondern als Anspruchsrecht interpretiert. So beinhalte die PID eine Verwerfung von Embryonen aufgrund bestimmter, als negativ empfundener Eigenschaften. Und das stelle laut Schockenhoff eine Diskriminierung dar, die mit der Menschenwürde nicht vereinbar sei.

Als Fazit seiner Ausführungen mahnte Schockenhoff in der Debatte über Menschenwürde um Achtsamkeit, um bereits jene „feinen Haarrisse“ zu erkennen, die für die Betroffenen zu weitgehenden Konsequenzen führen könnten.

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